Der Vorvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt den definitiven Kaufvertrag abzuschliessen. Er wird in der Schweiz meist verwendet, wenn bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, z. B. eine Finanzierungszusage oder eine rechtskräftige Baubewilligung bei Neubauten.
Ein Vorvertrag muss zwingend notariell beurkundet sein, damit er im Immobilienbereich gültig ist. Nur so entsteht eine rechtliche Verpflichtung für beide Seiten. Inhaltlich enthält er bereits alle zentralen Elemente des späteren Kaufvertrags: Objektbeschreibung, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Fristen sowie aufschiebende Bedingungen.
Wird eine der Bedingungen nicht erfüllt, entfällt die Pflicht zum späteren Kauf. Tritt jedoch eine Partei ohne rechtlich anerkannten Grund vom Vorvertrag zurück, kann die andere Partei Schadenersatz geltend machen oder sogar auf Abschluss des Hauptvertrags klagen. Der Vorvertrag kann dann als Rechtsöffnungstitel vor Gericht dienen (vgl. Klage).
In der Praxis findet man Vorverträge oft bei komplexen Projektentwicklungen, Off-Plan-Käufen oder Bieterverfahren, wo eine gewisse Planungssicherheit für beide Parteien erforderlich ist.
Im Gegensatz zur Reservationsvereinbarung, die hauptsächlich moralischen Charakter hat, ist der notariell beglaubigte Vorvertrag ein verbindliches Rechtsinstrument, das die Weichen für den endgültigen Eigentumsübergang stellt.