Eine Verzichtserklärung ist ein Dokument, in dem eine Person auf bestimmte Rechte, Ansprüche oder Forderungen verzichtet. In Bezug auf Immobilien kann eine Verzichtserklärung im Zusammenhang mit der Verkaufstransaktion, der Übertragung von Eigentum oder der Zustimmung zu bestimmten vertraglichen Regelungen stehen. In der Schweiz wird eine solche Erklärung oft von einem Käufer oder Verkäufer abgegeben, um zu bestätigen, dass bestimmte Ansprüche oder Rechte nicht geltend gemacht werden.
Ein Beispiel ist, wenn ein Käufer in einer Kaufvereinbarung auf den Anspruch auf bestimmte Garantien oder auf die Rückforderung von Zahlungen verzichtet. In der Praxis kann eine Verzichtserklärung auch dazu verwendet werden, dass Miteigentümer auf bestimmte Mitspracherechte verzichten oder dass im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung auf bestimmte Ansprüche an gemeinsamen Immobilienvermögen verzichtet wird.
Die häufigste Art einer Verzichtserklärug im Zusammenhang mit Immobilien kommt bei Stockwerkeigentümergemeinschaften und dort eingetragenen Vorkaufsrechten der Miteigentümer vor.
Die Verzichtserklärung ist rechtlich bindend und sollte immer mit Bedacht und, wenn nötig, unter rechtlicher Beratung abgegeben werden, da sie die rechtlichen Ansprüche einer Person dauerhaft einschränken kann.