Ein Verkaufszwang tritt auf, wenn eine Partei gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, eine Immobilie zu verkaufen. In der Schweiz kann ein Verkaufszwang aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa im Fall einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung, bei Finanzierungsproblemen oder im Rahmen einer Erbteilung, wenn das gemeinsame Eigentum nicht auf andere Weise aufgeteilt werden kann.
Ein Verkaufszwang kann auch entstehen, wenn im Rahmen eines Bieterverfahrens der Verkäufer verpflichtet ist, das höchste Angebot anzunehmen. In der Regel geht der Verkaufszwang mit der Notwendigkeit einher, einen fairen Marktpreis für die Immobilie zu erzielen. Bei einem Zwangsverkauf kann die Immobilie oft unter Marktwert verkauft werden, was für die betroffenen Parteien finanzielle Einbussen bedeuten kann.
Der Verkaufszwang kann durch gesetzliche Verfahren wie eine Zwangsversteigerung oder durch vertragliche Vereinbarungen wie eine Scheidungsvereinbarung oder Unternehmensauflösung erzwungen werden.