Eine Unterhaltsregelung mit Immobilie bezieht sich auf die Vereinbarungen bezüglich der Instandhaltung und Pflege einer Immobilie, die Teil einer Scheidungsvereinbarung, eines Erbvertrages oder einer anderen Form der Eigentumsteilung sind. In der Schweiz kann eine solche Regelung sowohl bei privaten Immobilien als auch bei Mehrfamilienhäusern oder Gemeinschaftseigentum von Bedeutung sein. Dabei werden die Verantwortlichkeiten für Reparaturen, Wartungsarbeiten und anfallende Renovierungen zwischen den beteiligten Parteien festgelegt.
Im Falle einer Scheidung oder der Aufteilung von gemeinschaftlichem Eigentum ist es üblich, dass die Parteien eine Regelung treffen, wer für die laufenden Unterhaltskosten der Immobilie, wie z. B. Instandhaltungskosten, Versicherungen oder Steuern, verantwortlich ist. Eine solche Vereinbarung hilft dabei, finanzielle Unklarheiten zu vermeiden und stellt sicher, dass die Immobilie in einem guten Zustand bleibt, bis eine endgültige Lösung oder ein Verkauf erfolgt.
Die Unterhaltsregelung wird in der Praxis oft in Scheidungsvereinbarungen oder Erbverträgen festgehalten und kann auch Teil eines Verkaufsprozesses sein, wenn eine Immobilie geteilt oder verkauft wird.