Stockwerkeigentumsbegründung

Die Stockwerkeigentumsbegründung ist ein rechtlich bedeutender Vorgang, bei dem aus einem Grundstück oder Gebäude mehrere separate Eigentumseinheiten entstehen – etwa Eigentumswohnungen. Diese sind ab dieser Begründung einzeln und unabhängig von einander handelbar (verkäuflich). In der Schweiz ist diese Form des Wohneigentums besonders verbreitet, vor allem in urbanen Gebieten mit dichter Bebauung.

Rechtsgrundlage ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere die Artikel 712a ff. Die Begründung von Stockwerkeigentum erfolgt durch eine öffentlich beurkundete Erklärung des Eigentümers (z. B. Bauherr, Investor) und wird mit einem Eintrag im Grundbuch rechtskräftig. Jede Wohnung oder Nutzungseinheit erhält dabei einen eigenen Grundbucheintrag inklusive Wertquote am Gesamtobjekt.

Ein zentraler Bestandteil ist der sogenannte Begründungsakt. Dieser enthält die genaue Beschreibung jeder Einheit (Lage, Grösse, Nutzung) sowie einen Verteilplan der Wertquoten, welcher für die Stimmrechte und Kostenbeteiligung an gemeinschaftlichen Teilen wie Dach, Lift oder Treppenhaus massgebend ist.

Die Begründung ist Voraussetzung, damit einzelne Wohnungen überhaupt verkauft werden können. Sie regelt zudem das Verhältnis der Stockwerkeigentümer untereinander und schafft die rechtliche Basis für die Stockwerkeigentümergemeinschaft.

In der Praxis wird die Begründung oft durch den Bauträger vorbereitet und im Rahmen eines Neubauprojekts oder bei der Umnutzung eines Mehrfamilienhauses erstellt. Auch die Reglemente zur Verwaltung und Nutzung der gemeinschaftlichen Teile werden dabei mit aufgenommen.

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