Servituten sind eine spezielle Art von Dienstbarkeiten, die einem Grundstück oder einer Person zugestanden werden, um ein anderes Grundstück zu nutzen oder von einem bestimmten Vorteil zu profitieren. In der Schweiz unterscheidet man zwischen personalen Servituten, die einer natürlichen oder juristischen Person gewährt werden (z. B. Wohnrecht, Nutzniessung), und Grunddienstbarkeiten, die einem Grundstück zugutekommen, unabhängig von der Person des Eigentümers (z. B. Wegrecht, Weiderecht, Wasserrecht).
Zu den häufigsten Servituten gehören beispielsweise das Recht auf Durchgang über ein fremdes Grundstück oder das Recht auf Nutzung von Wasserquellen. Servituten können im Grundbuch eingetragen werden und wirken sich auf die Nutzung des betroffenen Grundstücks aus. Wenn beispielsweise ein Grundstück über einen Teil des Nachbargrundstücks zugänglich ist, kann das Zugangsrecht als Servitut festgelegt werden.
Ein Servitut kann in seiner Ausgestaltung sehr vielseitig sein und ist meist vererbbar oder übertragbar, was bedeutet, dass es auch mit der Immobilie verkauft oder vererbt wird.