Der Schenkungsvorbehalt ist eine vertragliche Regelung, die es einer Person ermöglicht, eine Schenkung an eine andere Person zu machen, dabei jedoch das Eigentum an der Schenkung weiterhin zu behalten, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Schweiz wird der Schenkungsvorbehalt häufig im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen verwendet. Dies bedeutet, dass eine Immobilie an eine andere Person übertragen wird, der Schenkende jedoch das Recht behält, die Immobilie weiterhin zu nutzen, bis er sie freiwillig aufgibt oder bestimmte vertragliche oder gesetzliche Bedingungen eintreten.
Ein Beispiel ist, dass ein Elternteil ein Grundstück oder eine Wohnung an ein Kind verschenkt, jedoch weiterhin das Wohnrecht für den Rest seines Lebens behält. Der Schenkungsvorbehalt schützt das rechtliche Nutzungsrecht des Schenkenden und verhindert, dass die Schenkung zu einer vollständigen Übertragung des Eigentums führt, die sofort wirksam wird.
Der Schenkungsvorbehalt muss klar vertraglich geregelt und gegebenenfalls im Grundbuch eingetragen werden, um die Rechte des Schenkers zu sichern und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.