Reservationsvereinbarung

Die Reservationsvereinbarung ist in der Schweiz ein wichtiges Instrument zur temporären Sicherung einer Immobilie für einen Kaufinteressenten. Sie wird häufig zwischen dem Verkäufer (oder dessen Makler) und dem potenziellen Käufer abgeschlossen und stellt eine Zwischenstufe zwischen mündlicher Kaufabsicht und notariell beurkundetem Kaufvertrag dar. In stark nachgefragten Märkten bietet die Reservationsvereinbarung eine gewisse Sicherheit für beide Seiten.

In der Regel enthält die Vereinbarung folgende Elemente: eine klare Objektbezeichnung, den vereinbarten Kaufpreis, die maximale Gültigkeitsdauer der Reservation (oft 14 bis 30 Tage), eine allfällige Reservationsgebühr, sowie eine Klausel zur Rückerstattung oder Verrechnung dieser Gebühr im Falle des tatsächlichen Kaufes.

Die Reservationsgebühr beträgt je nach Objektwert zwischen CHF 20’000.- und CHF 60’000.- Sie wird in den meisten Fällen auf ein Treuhandkonto eingezahlt und beim Kauf auf den Kaufpreis angerechnet. Kommt es nicht zum Kauf, wird die Gebühr ganz oder teilweise zurückbehalten – je nach vertraglicher Ausgestaltung. Top-seriöse Makler vergüten den kompletten Reservationsbetrag bei einem Rücktritt der Kaufnteressenten ohne Reuegeld zurück.

Rechtlich gesehen ist die Reservationsvereinbarung kein bindender Kaufvertrag (vgl. zwingend notwendige Notarielle Beurkundung), sie begründet jedoch eine moralische und teilweise auch finanzielle Verpflichtung. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Objekt in dieser Zeit nicht anderweitig zu verkaufen. Käufer können in dieser Zeit z. B. Finanzierungszusagen einholen oder eine detaillierte Prüfung des Objekts vornehmen.

Die Vereinbarung sollte immer schriftlich abgeschlossen und sorgfältig formuliert sein – idealerweise unter Beizug eines Maklers oder Juristen.

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