Die Realteilung bezeichnet den Prozess der tatsächlichen Aufteilung einer gemeinsamen Liegenschaft oder eines Grundstücks in eigenständige, individuell zu vermietende oder zu verkaufende Teile. Diese Aufteilung kann sowohl bei Miteigentumsgemeinschaften als auch im Rahmen einer Scheidung oder Erbteilung stattfinden.
In der Schweiz erfolgt die Realteilung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und oft nach einer sorgfältigen Bewertung der Immobilie. Ziel ist es, den Eigentümern oder den beteiligten Parteien eine klare Trennung der Vermögenswerte zu ermöglichen. Ein solches Verfahren kann durch die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Parzellen oder durch die Schaffung von Stockwerkeigentumseinheiten geschehen.
Die Realteilung ist mit der Herausforderung verbunden, dass sie in der Regel einer detaillierten Planung und Konsensfindung unter den beteiligten Parteien bedarf, da nicht immer alle beteiligten Eigentümer einer Teilung zustimmen müssen. Oft wird ein Notar oder Anwalt hinzugezogen, um die rechtliche Absicherung und die Fairness der Aufteilung zu gewährleisten.