Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Art. 657, Abs. 1, ZGB), um einen Kaufvertrag über Immobilien rechtsgültig abzuschliessen. Sie dient der Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Ein öffentlich bestellter Notar verliest dabei den gesamten Kaufvertrag, erklärt die Inhalte neutral und sorgt dafür, dass beide Parteien die Tragweite ihrer Verpflichtungen verstehen.

Die Beurkundung erfolgt meist am Sitz der Immobilie oder beim beauftragten Notariat des Verkäufers. Beide Parteien – Käufer und Verkäufer – sind anwesend und unterschreiben den Kaufvertrag in Anwesenheit des Notars. Dieser bestätigt durch seine Unterschrift und das Beurkundungsprotokoll die Gültigkeit und Rechtskraft des Dokuments.

Ein wichtiger Teil der Beurkundung ist die Regelung der Zahlungsmodalitäten, oft inklusive der Einzahlung der Anzahlung auf ein Treuhandkonto (treuhänderisch geführtes Reservationskonto). Auch die Details zur Eigentumsübertragung, allfällige Hypotheken, Servitute oder Mängel werden schriftlich fixiert.

Nach der Beurkundung wird der Vertrag dem zuständigen Grundbuchamt übermittelt, das die Eigentumsänderung einträgt. Erst mit diesem Eintrag wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung variieren je nach Kanton und Vertragsumfang und werden entweder vom Käufer, Verkäufer oder beiden geteilt.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden oder Fragen zu stellen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.

Kontaktformular