Ein Maklermandat ist ein vertragliches Abkommen zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einem Immobilienmakler, das die Bedingungen und Leistungen rund um die Vermarktung und den Verkauf oder die Vermietung eines Objekts regelt. In der Schweiz ist das Maklermandat die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Maklers und bildet das Fundament für eine transparente, professionelle Zusammenarbeit.
Das Mandat enthält typischerweise folgende Inhalte:
Angaben zur Liegenschaft (Adresse, Objektart, Nutzung)
Zielsetzung (z. B. Verkauf zum bestmöglichen Preis innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens)
Leistungsumfang des Maklers, inkl. Marketing, Besichtigungen, Käuferqualifikation, Verhandlungsführung, Unterstützung beim Kaufvertrag
Dauer des Mandats (befristet oder unbefristet)
Exklusivität (Alleinauftrag oder offenes Mandat)
Vergütung (Erfolgsprovision, allfällige Zusatzkosten, Fälligkeit)
In der Schweiz wird zwischen Alleinaufträgen (exklusive) und nicht-exklusiven Mandaten unterschieden. Beim Exklusivmandat verpflichtet sich der Eigentümer, die Immobilie nur über diesen einen (1) Makler zu vermarkten. Dafür bietet der Makler oft ein umfangreicheres Leistungspaket an. Beim offenen, nicht-exklusiven Mandat können mehrere Makler gleichzeitig beauftragt werden – was jedoch oft zu Konflikten oder ineffizienter Vermarktung führt.
Ein seriöser Makler wird das Mandat schriftlich festhalten und transparent über alle Konditionen informieren. Dies meist analog zum schweizerischen OR (Obligationenrecht) und dem darin enthaltenen Mäklervertrag (vgl. OR 412 ff). Für den Eigentümer ist es wichtig, die Inhalte genau zu prüfen – insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Kündigungsmodalitäten und Leistungspflichten.
Ein professionelles Maklermandat schützt beide Seiten und schafft klare Erwartungen, sodass der Immobilienverkauf effizient, rechtssicher und zielorientiert ablaufen kann.