Das Maklerhonorar – auch Provision genannt – ist die Vergütung für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers. In der Schweiz ist dieses Honorar nicht gesetzlich geregelt, sondern wird frei zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart. Es beträgt in der Regel zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises, zuzüglich Mehrwertsteuer.
In den meisten Fällen wird das Maklerhonorar vom Verkäufer getragen. Es ist im Mäklervertrag (OR 412 ff, oder auch Vermittlungsauftrag/Einfacher Auftrag) schriftlich festgehalten. Der Makler erhält die Provision nur, wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wird – es gilt also das sogenannte Erfolgsprinzip (-> Erfolgshonorar). Die Auszahlung erfolgt meist direkt nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
Die Leistungen des Maklers umfassen unter anderem die Marktanalyse, das Erstellen von Verkaufsdokumentationen, das Bewerben des Objekts (z. B. auf Immobilienportalen oder in Printmedien), das Durchführen von Besichtigungen, das Führen von Verhandlungen sowie die Begleitung bis hin zum Notartermin. Ein guter Makler bietet zudem Unterstützung bei der Preisfindung, der Lagebewertung, der Objektaufbereitung und bei der Kaufabwicklung an. Sehr serviceorientierte Makler organisieren im Rahmen eines Rundum-Sorglos Paketes im Nachgang an den Kauf auch noch die Abrechnung der Grunstückgewinnsteuer (GGST) für den Verkäufer.
Für Immobilienkäufer in der Schweiz ist das Maklerhonorar oft nicht relevant, da es dem Verursacherprinzip unterliegt, also Sache des Verkäufers ist und somit im Kaufpreis enthalten ist. In sehr seltenen Einzelfällen – etwa bei Suchmandaten oder in sehr gefragten Märkten – kann es jedoch vorkommen, dass Käufer eine eigene Käufer-Provision von 1% bis 2% entrichten müssen. Das sollte jedoch vorab klar vertraglich geregelt sein.