Kaufvertragsunterzeichnung

Die Kaufvertragsunterzeichnung markiert den rechtlich entscheidenden Moment beim Erwerb einer Immobilie in der Schweiz. Sie erfolgt ausschliesslich im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung durch ein Notariat, wie es das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 657, Art. 1) und dem Obligationenrecht (OR 216) verlangt. Ohne diese Formvorschrift ist der Kaufvertrag über ein Grundstück/eine Immobilienicht nicht rechtsgültig.

Sobald sich Käufer und Verkäufer über alle Inhalte des Vertrags einig sind und der finale Vertragsentwurf von beiden Seiten akzeptiert wurde, wird ein Termin beim Notariat vereinbart. Dort findet die Beurkundung und gleichzeitig die rechtsverbindliche Unterzeichnung statt. In der Regel sind beide Parteien persönlich anwesend – alternativ kann eine notarielle Vollmacht ausgestellt werden, falls eine Partei verhindert ist. (oftmals üblich bei grossen oder verstrittenen Erbengemeinschaften).

Während der Beurkundung erläutert der Notar neutral die Vertragsinhalte und stellt sicher, dass beide Parteien diese vollumfänglich verstanden haben. Danach unterschreiben Käufer und Verkäufer – womit der Kaufvertrag rechtskräftig wird. In den meisten Fällen erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch die Regelung der Zahlungsmodalitäten, teilweise auch die Zahlung der/einer Anzahlung auf ein Sperrkonto des Notars (nur in einigen wenigen Kantonen üblich, jedoch nicht im Kanton Zürich).

Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch nicht automatisch mit der Vertragsunterzeichnung, sondern erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Dennoch ist der rechtliche Kaufabschluss mit der notariellen Unterzeichnung besiegelt – ab diesem Moment sind Rücktritte oder Änderungen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich, denn der unterzeichnete Kaufvertrag ist ein Rechtsöffnungstitel und sobald eine Partei (Käufer oder Verkäufer) im Verzug ist, also die vertraglichen Zeitaublauf nicht folge geleistet hat, kann die andere Partei mit diesem Titel gerichtlich auf Erfüllung des Kaufvertrages oder auf Schadenersatz klagen.

Daher sollte die Unterzeichnung immer gut vorbereitet erfolgen, mit vollständiger Finanzierung, klaren Rahmenbedingungen und gegebenenfalls juristischer Beratung.

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