Kaufvertragsentwurf

Der Kaufvertragsentwurf ist eine vorläufige Fassung des später notariell zu beurkundenden Kaufvertrags. In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kauf einer Immobilie öffentlich beurkundet wird (vgl. ZGB Art. 657, Abs. 1) – daher wird der Vertragsentwurf in der Regel vom Notariat oder einem auf Grundstücksgeschäfte spezialisierten Notar erstellt, oft basierend auf Vorlagen und Angaben der beiden Parteien sowie des Maklers.

Der Entwurf enthält alle wichtigen Vertragsinhalte: Namen der Parteien, genaue Objektbeschreibung (inkl. Grundbuchdaten), Kaufpreissumme, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Regelung von Hypotheken oder Dienstbarkeiten sowie allfällige Bedingungen (z. B. Finanzierungsnachweis oder Genehmigungen bei Stockwerkeigentum).

Ein Kaufvertragsentwurf dient der Klarheit und Absicherung beider Seiten. Käufer haben damit die Möglichkeit, den Vertrag vorab eingehend zu prüfen oder der finanzierenden Bank zur Kontrolle und Absegnung zu geben. Da es sich bei den schweizer Kaufverträgen um kantonale und somit gesetzlicheVorlagen handelt, bedarf es in der Regel keinerlei Prüfung durch einen zusätzlichen Anwalt. Auch Verkäufer sollten sicherstellen, dass alle relevanten Punkte korrekt erfasst sind und das richtige Objekt verkauft wird (z.B. beim Besitz mehrerer Wohneinheten in einem Mehrfamilienhaus)

Erst wenn beide Parteien mit dem Entwurf einverstanden sind, wird ein Termin zur notariellen Beurkundung vereinbart. In manchen Fällen kann der Entwurf auch noch um Zusatzvereinbarungen ergänzt werden, etwa zur Regelung von Mobiliar-Übernahme, oder zur Abwicklung oder Übernahme von bestehenden Hypotheken.

In der Praxis ist es ratsam, sich für die Prüfung des Vertragsentwurfs genügend Zeit zu nehmen – denn mit der späteren Unterzeichnung wird der Kaufvertrag rechtlich verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.

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