Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Liegenschaft in der Schweiz fällig wird. Sie wird auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert der Immobilie erhoben und variiert je nach Kanton. In der Schweiz ist die Handänderungssteuer kantonal geregelt, was bedeutet, dass die Höhe der Steuer und die genauen Regelungen in jedem Kanton unterschiedlich sein können.

Im Allgemeinen liegt die Handänderungssteuer zwischen 1% und 3% des Kaufpreises der Immobilie, wobei sie in einigen Kantonen auch gestaffelt ist. Die Steuer muss normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bezahlt werden. In einigen Fällen können auch Ausnahmen oder Vergünstigungen gelten, zum Beispiel bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie oder bei Erbfolgeregelungen.

Die Handänderungssteuer ist eine der Hauptkostenfaktoren beim Immobilienkauf und muss bei der Gesamtfinanzierung berücksichtigt werden.

Der Kanton Zürich kennt seit 2025 keine Handänderungssteuer bei Immobiliengeschäften mehr.

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