Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist der rechtliche Prozess, bei dem das Vermögen und die Schulden zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung oder Trennung aufgeteilt werden. In der Schweiz regelt das Eherecht die güterrechtliche Auseinandersetzung, die häufig die Vermögensaufteilung von Immobilien, Betriebsvermögen und anderen Vermögenswerten umfasst.
Im Rahmen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung wird in der Regel zwischen Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung unterschieden, abhängig davon, was im Ehevertrag oder nach den gesetzlichen Regelungen vereinbart wurde. Das Ziel der güterrechtlichen Auseinandersetzung ist eine faire und gerechte Vermögensaufteilung, die auch Immobilienbesitz und Hypotheken umfasst.
Die Auseinandersetzung kann entweder durch Vermögensaufteilung oder durch eine Ausgleichszahlung erfolgen, wenn eine Partei die Immobilie oder andere Vermögenswerte übernimmt. Eine umfassende Immobilienbewertung ist häufig erforderlich, um den aktuellen Wert der betreffenden Objekte festzulegen.