Die Finanzierungszusage ist eine verbindliche Erklärung eines Finanzinstituts, dass es bereit ist, dem Käufer einer Immobilie eine bestimmte Hypothek oder Finanzierung zur Verfügung zu stellen. In der Schweiz ist diese Zusage oft ein entscheidender Meilenstein im Kaufprozess, da Verkäufer in einem kompetitiven Marktumfeld zunehmend Wert auf die finanzielle Absicherung der Käufer legen.
Die Finanzierungszusage wird in der Regel nach sorgfältiger Prüfung der Bonität des Käufers, der Tragbarkeit sowie der Belehnung der Immobilie erstellt. Sie basiert auf einem konkreten Objekt und beinhaltet im Hintergrund die zugesicherte Hypothekensumme, die Laufzeit, den Zinssatz (fix oder variabel), die Amortisationsregelung und gegebenenfalls weitere Bedingungen.
Für den Käufer stellt die Finanzierungszusage eine wichtige Sicherheit dar. Sie gilt in den meisten Fällen als zwingende Basis für die Unterzeichnung einer Reservationsvereinbarung mit dem absichernden Wissen, dass die Finanzierung steht. Im Gegensatz zur einfachen Offerte ist die Finanzierungszusage rechtlich verbindlich – sofern alle Rahmenbedingungen eingehalten werden und sich am Bonitätsstatus des Käuferinteressenten nichts verändert (vgl. Joverlust/Kündgung, etc.).
In der Schweiz verlangen viele Verkäufer oder Makler vor Abschluss einer Kaufabsichtserklärung (oder Reservationsvereinbarung) eine solche Zusage. Sie schützt auch den Verkäufer vor Ausfällen durch Kaufinteressenten, deren Finanzierung evtl. noch nicht gesichert ist. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Bank oder einem unabhängigen Finanzberater abzustimmen.