Die Finanzierungsbestätigung ist ein Vorläufer oder vereinfachtes Dokument zur Finanzierungszusage. Sie bestätigt lediglich, dass eine Bank grundsätzlich bereit ist, einem Käufer die Finanzierung einer Immobilie zu gewähren – allerdings noch unter Vorbehalt detaillierter Abklärungen.
In der Schweiz dient die Finanzierungsbestätigung oft als Zwischenlösung, wenn ein Käufer ernsthaftes Interesse am Kauf eines Objektes bekunden will, aber noch nicht alle Dokumente (z. B. Liegenschaftsbewertung, vollständige Einkommensnachweise) für eine verbindliche Finanzierungszusage vorliegen.
Die Finanzierungsbestätigung enthält meist eine pauschale Aussage wie: „Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen bestätigen wir, dass wir grundsätzlich bereit sind, die Finanzierung des Objekts XYZ zu den marktüblichen Konditionen bereitzustellen.“ Diese Formulierung hat für Käufer und Verkäufer zwar Aussagekraft, ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
Trotzdem kann sie für Makler oder Verkäufer ein positives Signal darstellen, da sie die Kaufabsicht des Interessenten untermauert. Sie wird in der Praxis oft bei Bieterverfahren oder Objektreservierungen eingesetzt, um sich im Auswahlverfahren zu positionieren.
Wichtig ist, dass Käufer eine solche Bestätigung nicht mit einer verbindlichen Zusage verwechseln. Erst mit der formellen Finanzierungszusage und allen genehmigten Unterlagen ist eine Finanzierung rechtlich gesichert.