Die Erfolgsprovision ist das Honorar oder Entgelt, das ein Immobilienmakler in der Schweiz bei erfolgreichem Abschluss eines Verkaufs erhält. Sie wird auch als Courtage bezeichnet und ist in der Regel prozentual auf den effektiven Verkaufspreis der Immobilie bezogen. Der übliche Satz in der Schweiz liegt zwischen 1,5 % und 3 % des Verkaufspreises, kann je nach Region (z.B. Tessin = 5%), Objektart und Verhandlung aber variieren.
Wichtig ist, dass diese Provision nur bei tatsächlichem Erfolg, also bei unterzeichnetem Kaufvertrag, geschuldet ist – daher der Name. Der Makler trägt im Gegenzug das Risiko, dass er auch bei grossem Aufwand und ohne Vertragsabschluss keine Vergütung erhält.
Die Erfolgsprovision deckt sämtliche Leistungen ab, die zum Verkauf beigetragen haben – darunter Objektaufnahme, Exposé-Erstellung, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferqualifikation, Verhandlungen und Begleitung bis zur notariellen Beurkundung und der Eigentumsübertragung.
In der Schweiz ist es üblich, dass die Provision vom Verkäufer bezahlt wird, wobei es bei Spezialobjekten oder auf Wunsch des Käufers auch Mischformen geben kann. Wichtig ist eine klare schriftliche Vereinbarung im Maklermandat, in der Höhe, Zahlungszeitpunkt und allfällige Zusatzleistungen definiert sind.
Für Eigentümer ist es entscheidend, auf eine leistungsbezogene Struktur zu achten und nicht pauschal zu vergüten. Ein transparenter Makler wird seine Erfolgsprovision mit einem klaren Leistungskatalog verbinden – so entsteht Vertrauen und ein gemeinsames Interesse am Verkaufserfolg.