Ein Erbteilungsvertrag ist ein Vertrag, der von den Erben einer verstorbenen Person (Erblasser) abgeschlossen wird, um die Aufteilung des Erbes und insbesondere von Immobilien unter den Erben zu regeln. In der Schweiz ist es üblich, dass nach dem Tod eines Familienmitglieds ein Erbteilungsvertrag erstellt wird, um die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Nachlasses zu klären.
Ein Erbteilungsvertrag kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Aufteilung des Vermögens, einschliesslich Immobilien, haben. Der Vertrag dient dazu, rechtlich bindend festzulegen, wie die Liegenschaften und anderen Vermögenswerte verteilt werden sollen. Dies kann durch den Verkauf von Immobilien, die Übertragung von Anteilen oder die direkte Zuteilung an die einzelnen Erben erfolgen.
In der Schweiz muss der Erbteilungsvertrag notariell beurkundet werden, damit er rechtlich gültig ist. Dabei wird auch auf die Erbschaftssteuer und andere steuerliche Auswirkungen der Aufteilung geachtet.