Ein Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der das Eigentum an einer Ware oder Immobilie erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht, obwohl dieser die Ware oder Immobilie bereits in Besitz genommen hat. In der Schweiz ist dieser Mechanismus vor allem im Bereich des Handels und der Immobilienverkäufe zu finden.
In Immobiliengeschäften kann ein Eigentumsvorbehalt bedeuten, dass der Käufer erst dann als vollständiger Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie gilt, wenn er die gesamte vereinbarte Kaufsumme bezahlt hat. Sollte der Käufer mit der Zahlung in Verzug geraten, hat der Verkäufer das Recht, die Immobilie zurückzufordern.
Ein Eigentumsvorbehalt schützt den Verkäufer vor einem Zahlungsausfall und ist eine gängige Praxis in Finanzierungstransaktionen. Solche Klauseln müssen jedoch im Kaufvertrag eindeutig festgehalten und gegebenenfalls auch im Grundbuch vermerkt werden.