Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung ist der formale und rechtliche Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Liegenschaft (Grundstück oder Immobilie) vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. In der Schweiz ist dieser Prozess klar geregelt und erfolgt erst im Anschluss an die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die anschliessende Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch – erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich als Eigentümer anerkannt und aufgeführt.

Der Ablauf sieht vor, dass nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem die vollständige Zahlung der Kaufpreissummer, die Ablösung (oder Übernahme) des Schuldbriefes bei der Verkäuferbank, der Eingang aller nötigen Genehmigungen (z. B. bei Vorkaufsrechten der Stockwerkeigentümergemeinschaft) sowie die Bezahlung der Handänderungskosten. Erst dann wird in den meisten Kantonen beim zuständigen Grundbuchamt die Eigentumsübertragung vollzogen.

In der Schweiz ist die Eigentumsübertragung ein öffentlich-rechtlicher Akt und unterliegt der Kontrolle des Grundbuchamtes. Das macht den Prozess besonders sicher und transparent. Die notarielle Beurkundung ist laut schweizer Gesetzt (vgl. Art. 657, Abs. 1, ZGB) in allen Kantonen Pflicht und stellt sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, willens sind und rechtlich in der Lage (vgl. keinen Vormund), um das Rechtsgeschäft zu vollziehen.

Mit dem Eintrag ins Grundbuch übernimmt der Käufer auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Tragen der Liegenschaftskosten (z.B. bei Stockwerkeigentum Nebenkosten und beiträge für den Erneuerungsfond), Hypotheken oder Nutzungsrechte. Je nach Kanton (z.B. Aargau oder aber auch im Tessin) können bis zur definitiven Eigentumsübertragung einige Tage bis hin zu ein paar Wochen vergehen. Im Kangton Zürich beispielsweise, werden Kaufverträge über Grundstücke nur bei den kantonalen Amtsnotariaten beurkundet und sind noch am selben Tag im Grundbuch eingetragen.

Besonderheiten gibt es bei Grundstücken mit Baurechten, Erbengemeinschaften oder bei juristischen Personen – hier ist der Ablauf der Eigentumsübertragung oft komplexer und bedarf einer fundierten rechtlichen Begleitung, oder der Betreuung eines sehr erfahrenen Maklers.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden oder Fragen zu stellen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.

Kontaktformular