Die Eigentumsteilung bezeichnet den Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Immobilie zwischen mehreren Parteien aufgeteilt wird. In der Schweiz erfolgt eine Eigentumsteilung häufig im Zusammenhang mit Scheidungen, Erbteilen oder bei der Gründung von Stockwerkeigentum. Dabei wird das gemeinsame Eigentum an einer Immobilie oder an einem Grundstück so aufgeteilt, dass jeder Beteiligte einen eigenen, rechtlich gesicherten Anteil erhält.
Im Falle einer Scheidung beispielsweise kann eine Eigentumsteilung zwischen den Ehepartnern vorgenommen werden, um die Vermögenswerte gerecht zu verteilen. Bei einer Erbteilung kann eine Immobilie ebenfalls auf die Erben verteilt werden, wobei häufig eine Ausgleichszahlung erforderlich ist, um den Wert der Immobilie fair zu teilen.
In Bezug auf das Stockwerkeigentum wird die Immobilie in Einheiten aufgeteilt, die von verschiedenen Eigentümern genutzt werden können. Diese Art der Eigentumsteilung erfordert spezifische Regelungen und Vereinbarungen, die im Nutzungsreglement und der Stockwerkeigentümergemeinschaft festgelegt werden.