Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die vor oder während einer Ehe zwischen den Ehepartnern abgeschlossen wird, um ihre Vermögensverhältnisse zu regeln. In der Schweiz ist der Ehevertrag nicht obligatorisch, jedoch kann er bei Bedarf die Vermögensaufteilung, Erbfolge oder Unterhaltsregelungen im Falle einer Scheidung regeln. Der Vertrag ermöglicht es den Ehepartnern, von den gesetzlichen Bestimmungen der Gütergemeinschaft oder des Gütertrennungsrechts abzuweichen.

Ein Ehevertrag kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Partner erheblich mehr Vermögen oder eine Immobilienanlage besitzt oder wenn das Paar beabsichtigt, die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung individuell zu regeln. Der Ehevertrag kann sowohl Vermögenswerte wie Immobilien, Betriebsvermögen oder Sparguthaben als auch den Unterhalt nach einer möglichen Trennung betreffen.

Der Ehevertrag wird in der Schweiz bei einem Notar beurkundet und stellt sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen auch im Falle einer Scheidung oder eines Erbfalls rechtsgültig sind. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner auch Regelungen zur Immobilienbewertung oder zur Aufteilung von Immobilienbesitz im Falle einer Trennung oder Scheidung treffen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden oder Fragen zu stellen. Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.

Kontaktformular