Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit ist ein Recht, das einer Person oder einer Immobilie zugestanden wird, die eine andere Liegenschaft nutzt. In der Schweiz werden Dienstbarkeiten häufig in Form von Grunddienstbarkeiten oder Personaldienstbarkeiten vereinbart. Eine der häufigsten Arten der Dienstbarkeit ist das Recht auf Wegnutzung, wenn jemand das Grundstück eines anderen nutzen darf, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen.

Dienstbarkeiten können auch andere Nutzungsrechte umfassen, wie das Recht zur Wasserentnahme, Recht auf Licht oder Bauernrecht. Sie sind oft mit einem Grundstück verbunden und können im Grundbuch eingetragen werden. Dienstbarkeiten können entweder auf einer festen Zeitdauer basieren oder unbefristet gelten, je nach Vereinbarung.

Im Falle des Verkaufs oder der Vererbung einer betroffenen Liegenschaft bleibt die Dienstbarkeit normalerweise bestehen und wird auf den neuen Eigentümer übertragen. Sie hat eine rechtlich bindende Wirkung und kann nicht ohne Weiteres widerrufen oder geändert werden.

Dienstbarkeiten können im Grundbuch als Last oder als Recht eingetragen werden. (Beispiel: Last = eine Dienstbarkeit lastet auf einem Grundstück zu Gunsten eines anderen/Dritten; Recht = der Nutzen einer Dienstbarkeit liegt bei einem selber auf dem eigenen, oder fremden Grundstück).

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