Das Bieterverfahren ist eine besondere Verkaufsstrategie, bei der eine Immobilie nicht zu einem fixen Kaufpreis, sondern im Rahmen eines offenen oder strukturierten Bietens angeboten wird. In der Schweiz wird dieses Verfahren v.a. bei begehrten Objekten mit hoher Nachfrage oder in Ballungszentren wie Zürich, Winterthur, Bern oder Basel angewandt.
Beim offenen Bieterverfahren wird eine Immobilie mit einem Startpreis oder Mindestgebot ausgeschrieben. Interessenten können innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 2 Wochen) Angebote abgeben. Nach Fristablauf entscheidet der Verkäufer, welches Angebot er annimmt – dabei sind nicht nur Preis, sondern auch Zahlungsmodalitäten, Transaktionssicherheit, Finanzierungsbestätigung und Flexibilität der Käufer entscheidend.
Im strukturierten Bieterverfahren erhalten alle potenziellen Käufer nach der Besichtigung ein Informationsdossier mit klaren Vorgaben: Frist, Formular für die Offerte, notwendige Nachweise (z. B. Finanzierungsbestätigung), und die Möglichkeit zur Nachbesserung in einer zweiten Bieterrunde (2-stufiges Bieterverfahren).
Das Verfahren ist rechtlich nicht bindend, solange kein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorliegt. Verkäufer behalten die volle Entscheidungsfreiheit. Dennoch signalisiert das Bieterverfahren Transparenz und Fairness, da alle Interessenten dieselben Informationen erhalten und unter vergleichbaren Bedingungen bieten.
Für Käufer bedeutet das Verfahren allerdings auch Unsicherheit, da sie keine Preisgarantie haben und unter Umständen mehrmals bieten müssen. Für Verkäufer kann das Verfahren jedoch zu attraktiven Preissteigerungen führen, wenn mehrere Interessenten gleichzeitig aktiv sind.
Bei einem 2-Stufigen Bieterverfahren unterscheidet man ziwschen einem „verdeckten“ und einem „offenen BIeterverfahren“ Beim „verdeckten Bieterverfahren“ sehen die teilnehmenden Interessenten den aktuellen höchsstand der gebotenen Kaufpreissumme nicht, beim „offenen Bieterverfahren“ hingegen schon.