Baurecht

In der Schweiz ist das Baurecht eine besondere Form des Nutzungsrechts an einem Grundstück. Es ermöglicht dem Baurechtsnehmer, auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört, ein Gebäude zu errichten oder eine bestehende Immobilie zu nutzen, ohne dass er das Grundstück selbst erwerben muss. Das Baurecht wird in der Regel für einen längeren Zeitraum (meist 70 bis 100 Jahre) vergeben und ist ein wichtiger Bestandteil von Immobilien- und Stadtentwicklung.

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Grundstückskauf behält der Eigentümer des Grundstücks das Eigentum am Land, während der Baurechtsnehmer das Recht hat, das Land zu bebauen und die Baurechtsobjekte zu nutzen. Nach Ablauf des Baurechts fällt das Grundstück samt den darauf befindlichen Bauten in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, was als Heimfall bezeichnet wird. In der Praxis ist das Baurecht in der Schweiz besonders häufig in städtischen Gebieten anzutreffen, wo der Boden knapp und teuer ist.

Für den Baurechtsnehmer bietet dieses Modell den Vorteil, dass er keine hohen Investitionen in den Grundstückserwerb tätigen muss, sondern lediglich das Baurecht in Form eines Baurechtszinses jährlich bezahlt. Diese Zahlungen erfolgen oft in Form von Pachtzinsen, die an den Grundstückseigentümer zu leisten sind. Die Bauten auf dem Grundstück gehören dem Baurechtsnehmer, können jedoch im Falle eines Heimfalls zurückgegeben werden. Das Baurecht ist somit eine praktische Lösung, wenn es darum geht, immobilienwirtschaftliche Projekte zu realisieren, ohne das hohe Kapital für den Erwerb eines Grundstücks aufbringen zu müssen.

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