Anzahlung

Die Anzahlung – oft auch als Reservationszahlung oder Kaufpreisanzahlung bezeichnet – ist ein essenzieller Bestandteil im Ablauf eines Immobilienkaufs in der Schweiz. Sie dient ls Beweis der effektiven Kaufabsicht durch den Käufer und ist ein Zeichen des ernsthaften Interesses am Erwerb der Liegenschaft.

Die Höhe der Anzahlung variiert, liegt in der Schweiz aber typischerweise zwischen 3 und 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart und meist im Rahmen einer sogenannten Reservationsvereinbarung festgehalten. Wichtig ist, dass die Anzahlung rechtlich abgesichert und idealerweise auf ein Treuhandkonto (z. B. beim Notar oder Treuhänder des Makler) einbezahlt wird.

Die Anzahlung erfüllt zwei zentrale Zwecke: Sie verhindert, dass die Immobilie anderen Interessenten angeboten wird, und sie zeigt dem Verkäufer, dass der Käufer über die notwendigen Eigenmittel verfügt. In der Praxis kann die Anzahlung auch mit dem späteren Kaufpreis verrechnet werden. Kommt der Kauf nicht zustande, hängt die Rückzahlung der Anzahlung von den vertraglichen Vereinbarungen ab – insbesondere davon, ob eine auflösende Bedingung greift (z. B. Finanzierungszusage nicht erteilt).

In der Schweiz ist Transparenz und rechtliche Absicherung bei Anzahlungen besonders wichtig, da unterschiedliche kantonale Regelungen greifen können und sowohl Käufer als auch Verkäufer vor finanziellen Risiken geschützt werden sollen. Da aber in der Schweiz ein Kaufvertrag über ein Grundstück nur durch die Beurkundung eines Notares rechtsgültig wird (vgl. Art. 657 Abs. 1 ZGB) muss bei Rücktritt (z.B. aus Reue) der volle Betrag der geleisteten Reservationszahlung an den abgesprungenen Käuferkunden von Seiten des Maklers zurück erstattet werden.

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