Die Wertermittlung einer Immobilie im Rahmen einer Scheidung erfolgt meist durch einen neutralen Sachverständigen oder Immobiliengutachter, der den aktuellen Marktwert der Immobilie festlegt. Dies ist ein wichtiger Schritt, da der Wert der Immobilie die Grundlage für die Aufteilung des Vermögens und die Auszahlung des auszuzahlenden Partners bildet. Es gibt mehrere Methoden, wie der Wert ermittelt werden kann:
Vergleichswertverfahren: Diese Methode wird häufig angewendet, wenn es ähnliche Immobilien in der Nähe gibt, die kürzlich verkauft wurden. Der Gutachter vergleicht den Wert der zu bewertenden Immobilie mit diesen Vergleichsobjekten, um den Marktwert zu ermitteln.
Ertragswertverfahren: Diese Methode wird vor allem für Investitionsimmobilien angewendet, also Immobilien, die Einnahmen durch Mieteinnahmen generieren. Der Wert wird hier anhand der zukünftigen Erträge ermittelt, die die Immobilie abwerfen könnte.
Sachwertverfahren: Diese Methode wird häufig für Neubauten oder Spezialimmobilien verwendet, bei denen es keine direkten Vergleichswerte gibt. Dabei wird der Wert der Immobilie durch die Berechnung der Herstellungskosten und der Abnutzung ermittelt.
Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Immobilie und den vorhandenen Marktbedingungen. Der Gutachter wird alle relevanten Faktoren berücksichtigen, einschliesslich des Alters der Immobilie, ihrer Lage, Grösse und des Zustands der Ausstattung.
Es ist wichtig, einen unabhängigen Gutachter oder Immobilienmakler zu beauftragen, um eine objektive und faire Bewertung zu erhalten, die beiden Parteien gerecht wird.