Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn erhoben wird, den ein Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie erzielt. Der genaue Prozentsatz hängt von der Höhe des Gewinns und der Dauer des Besitzes der Immobilie (vgl. Besitzdauer) ab. In der Schweiz variiert die Steuer je nach Kanton, und es gibt bestimmte Freigrenzen oder Ausnahmen, die den Betrag verringern können. Wichtig zu wissen: bei einer kurzen Besitzdauer ist die Grundstückgewinnsteuer höher als bei einer langjährigen Besitzdauer und wird zusätzlich mit einer Strafe versehen. Somit soll Immobilienspekulationen vorgebeugt werden. Ab einer Besictzdauer von 20 Jahren reduzert sich im Kanton Zürich die Grundstückgewinnsteuer um 50%. Sie ist aber niemals Null!