Im Kanton Zürich ist die Beurkundung eines Immobilienkaufs gesetzlich erforderlich. Der Kaufvertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Dies bedeutet, dass beide Parteien in Gegenwart des Notars den Vertrag unterzeichnen, der den rechtlichen Vorgang offiziell bestätigt. Der Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und erklärt den Parteien (Käufer & Verkäufer) die rechtlichen Folgen des Kaufvertrags.