Die Aufteilung des Immobilienvermögens bei einer Scheidung erfolgt in der Regel auf Grundlage des Ehevertrags oder der gesetzlichen Regelungen. In der Schweiz erfolgt die Aufteilung gemäss dem Ehe- und Erbrecht, wobei sowohl die Gesamtgütergemeinschaft als auch die Errungenschaftsbeteiligung berücksichtigt werden. Es gibt mehrere mögliche Szenarien:
Verkauf der Immobilie: Wenn beide Parteien sich darauf einigen, wird die Immobilie verkauft. Der Erlös aus dem Verkauf wird in der Regel aufgeteilt, wobei jeder Partner seinen Anteil am Gewinn erhält. Wenn es Hypotheken auf die Immobilie gibt, werden diese vor der Aufteilung abgezogen.
Übernahme durch einen Partner: Ein Partner kann die Immobilie übernehmen, indem er den anderen auszahlt. Hierbei wird der Wert der Immobilie ermittelt, und der Partner, der die Immobilie behält, muss den anderen Partner ausbezahlen, um das Eigentum vollständig zu übertragen. Es kann auch sein, dass der verbleibende Partner weiterhin den gesamten Kredit übernimmt.
Vermögensaufteilung im Falle einer Eigentumsaufteilung: Wenn die Immobilie beiden Partnern gehört, wird der Wert des Hauses im Verhältnis zu den erworbenen Anteilen aufgeteilt. Der Wert des Hauses wird ebenfalls durch einen unabhängigen Gutachter bestimmt, um sicherzustellen, dass eine faire Verteilung erfolgt.
In vielen Fällen erfolgt eine Einigung durch Verhandlungen zwischen den Partnern, manchmal auch durch Mediation oder gerichtliche Verfahren, wenn keine Einigung erzielt wird. Es ist wichtig, alle rechtlichen und finanziellen Aspekte des Immobilienvermögens bei einer Scheidung zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.