Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben möchte?

Wenn ein Partner nach einer Trennung oder Scheidung in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben möchte, gibt es mehrere Optionen, wie dieser Wunsch rechtlich und finanziell umgesetzt werden kann. In den meisten Fällen wird eine der folgenden Lösungen gewählt:

Übernahme der Immobilie durch einen Partner: Ein Partner kann die Immobilie übernehmen, wenn er in der Lage ist, die bestehende Hypothek alleine zu bedienen. Dies setzt voraus, dass der verbleibende Partner den anderen auszahlt, was oft zu einer finanziellen Vereinbarung führt, die entweder in einer einmaligen Zahlung oder in Raten erfolgt. Diese Zahlung muss dem Wert der Immobilie entsprechen und wird in der Regel durch eine professionelle Bewertung ermittelt.

Erhalt einer Nutzungsvereinbarung: Falls einer der Partner in der Immobilie bleibt, ohne sie zu kaufen, kann eine Nutzungsvereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung regelt, wie die Nutzung und möglicherweise auch die Instandhaltung der Immobilie zwischen den beiden Partnern aufgeteilt wird. Dies ist eine Übergangslösung, die für eine bestimmte Zeit bestehen kann, bevor eine endgültige Entscheidung über den Verkauf oder die Aufteilung getroffen wird.

Zahlung einer Ausgleichszahlung: Wenn ein Partner die Immobilie behält und der andere auszuzahlen ist, wird in der Regel eine Ausgleichszahlung fällig. Diese Summe muss fair und entsprechend dem Wert der Immobilie sowie dem Anteil des Partners berechnet werden, der auszieht. Hierbei wird oft ein Gutachter hinzugezogen, um den aktuellen Marktwert der Immobilie festzulegen.

Vertragliche Regelungen: Falls keine Einigung erzielt wird, kann auch ein Gericht eingreifen und eine Lösung vorschlagen. In solchen Fällen kann ein Familiengericht entscheiden, welche der beiden Parteien die Immobilie behalten darf und welche finanziellen Bedingungen dabei zu erfüllen sind.

Es ist wichtig, dass bei solchen Vereinbarungen die rechtlichen und finanziellen Aspekte genau geklärt werden. Dies kann durch Rechtsanwälte oder Immobilienexperten geschehen, die in Scheidungsfällen und bei der Klärung von Immobilienfragen Erfahrung haben.

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