Wertvermehrende Investitionen erhöhen den Wert einer Immobilie direkt, z. B. durch Renovierungen, den Ausbau von Räumen oder energetische Verbesserungen. Werterhaltende Investitionen hingegen sorgen dafür, dass die Immobilie in einem guten Zustand bleibt, ohne den Wert zu steigern, z. B. durch regelmässige Wartung, Reparaturen oder den Erhalt von Standardausstattungen.
Auch wenn energetische Umbauten (neue Fenster, neue Dach-Isolation, PV-Anlage auf dem Dach, etc.) an einem Haus den Wert der Immobilie erhöhen, so werden diese Kosten im Kanton Zürich nicht als wertvermehrende Kosten akzeptiert und können daher auch nicht bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden. Solche Inverstitionen sind bei der regulären Steuer abzugsfühig.