Kann man das Mäklerhonorar von der Grundstückgewinnsteuer (GGST) absetzen?

Das marktübliche Makler-Honorar können Sie gänzlich oder je nach Kanton zum Grossteil von der Grundstückgewinnsteuer in Abzug bringen. Somit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

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